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 | | From: | Karl Stadler | | Subject: | Brief an die HBC GmbH | | Date: | Wed, 8 Dec 2004 21:07:27 +0100 |
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 | Ich habe vor ca. einer Woche den Brief, der als Vorlage unter der Adresse http://www.intranets.ch/antispam/abmahnung online abrufbar ist, an die Firma HBC geschickt, da diese mich seit Jahren auf meine Bluewin-Adresse bespamt. Heute habe ich ein E-Mail vom Geschäftsführer der HBC erhalten mit folgendem Inhalt: [ Sehr geehrter Herr Stadler
Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir keine Personendaten im Sinne des DSG über Sie bearbeiten. Ihre diesbezügliche Anfrage erübrigt sich daher.
Weitere Rechtsauskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüssen Horizon Business Corp. GmbH Martin F. Fürst, Geschäftsführer ] Nun meine Frage: Ist das alles? Muss mir die HBC nicht auführlich und schriftlich Auskunft geben über meine Fragen, die im Brief gestellt wurden? Reicht das, dass er einfach nur ein E-Mail schreibt? Find ich ehrlich gesagt schon ein bisschen mager, da ich immerhin 5 Stutz für den eingeschriebenen Brief ausgegeben habe. Wer hat sonst noch Erfahrungen gesammelt? Gruss Kari
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 | | From: | Gabriela Salvisberg | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 03:16:06 +0100 |
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 | "Karl Stadler" wrote:
[snip Abmahnung an Fürst anhand www.intranets.ch/antispam/abmahnung]
>Heute habe ich ein E-Mail vom Geschäftsführer der HBC >erhalten mit folgendem Inhalt:
[Anfang Teilzitat aus Fürsts E-Mail-Antwort] >"Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, >dass wir keine Personendaten im Sinne des DSG über Sie bearbeiten. Ihre >diesbezügliche Anfrage erübrigt sich daher." [Ende Teilzitat aus Fürsts E-Mail-Antwort]
Er hat durch seine Mail immerhin bestätigt, dass er dein Schreiben bekommen hat (Mail inkl. Header bitte aufbewahren). Aber hier eine Quizfrage: Was bedeutet seine Antwort überhaupt?
A) Fürst ist der Ansicht, E-Mail-Adressen gehörten nicht zu den Personendaten, deshalb gibts keine Auskunft. Seine Formulierung ("erübrigt sich daher") lässt auf genau dies schliessen.
B) Die von dir angegebene Adresse findet er in seiner Datenbank nicht, deshalb gibts keine Auskunft.
C) Er lügt einfach (hat nicht gesucht, es interessiert ihn nicht, etc.).
>Nun meine Frage: Ist das alles? Muss mir die HBC nicht auführlich und >schriftlich Auskunft geben über meine Fragen, die im Brief gestellt wurden?
Ja, müsste sie wohl (aber IANAL). Hast du viel Geld und einen guten Anwalt, damit dies ein für allemal vor Gericht erledigt wird? Wenn nicht nur der eidg. Datenschutzbeauftragte (EDSB), sondern auch ein Gericht feststellen würde, dass E-Mail-Adressen zu den im Sinne des DSG schützenswerten Personendaten gehören und Fürst dir aber die Auskunft verweigert, dann wäre seine Nicht-Auskunft ein Verstoss gegen das DSG. Und auf ein Nicht-gewusst-haben kann er sich nicht rausreden. Er hatte schon mal Post vom EDSB.
>Reicht das, dass er einfach nur ein E-Mail schreibt?
Die Form (E-Mail) finde ich nicht so schlimm. Ein Einschreiben gibt ja nur dem *Absender* eine Art Quittung für das Senden eines Briefes an Adresse xy. Die Quittung hilft z.B. bei Fällen, in denen der Empfänger nachträglich behaupten will, dass er vom Absender nie etwas gekriegt hat. Das ist auch der Grund, warum empfohlen wird, solche Auskunftsbegehren per Einschreiben zu schicken: Der Spammer kann nicht behaupten, keine Post vom Spam-Opfer bekommen zu haben.
Wenn es dem Fürst nicht so wichtig ist, einen Beweis fürs Beantworten deiner Anfrage zu haben, dann ist E-Mail halt am billigsten. Hätte er in der Mail die erbetenen (sprich: dir zustehenden) Auskünfte geliefert plus die Löschung der Adresse bestätigt, dann gäbe es daran eigentlich nichts auszusetzen.
>Find ich ehrlich gesagt schon ein bisschen mager, da ich immerhin 5 Stutz >für den eingeschriebenen Brief ausgegeben habe.
Wie gesagt: Wäre deine Anfrage genügend beantwortet worden, dann wäre es doch egal, auf welchem Weg. E-Mail ist ja auch irgendwie "schriftlich".
>Wer hat sonst noch Erfahrungen gesammelt?
Ich, zum Beispiel, mit nicht abgeholten Einschreiben, was überaus nervt. Und doch lassen mich die Fürsts und Hegis der Schweiz inzwischen so ziemlich in Ruhe; jedenfalls, was meine privaten Mailkonten betrifft.
Gruss Gaby
PS: Ev. ein Follow-Up in ch.soc.law setzen
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 | | From: | Roland Weisskopf | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Wed, 08 Dec 2004 23:47:15 +0100 |
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 | Karl Stadler posted the following on 08.12.2004 21:07:
> Reicht das, dass er einfach nur ein E-Mail schreibt?
Wie meinen Sie? Sie haben meine Anfrage per E-Mail beantwortet? Tut mir leid, ich kann mich nicht erinnern ein Mail von Ihnen erhalten zu haben.
Gruss
Roland Weisskopf
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 | | From: | Matthias Gutfeldt | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Wed, 08 Dec 2004 21:30:07 +0100 |
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 | Karl Stadler schrieb: > Ich habe vor ca. einer Woche den Brief, der als Vorlage > unter der Adresse > http://www.intranets.ch/antispam/abmahnung > online abrufbar ist, an die Firma HBC geschickt, da diese > mich seit Jahren auf meine Bluewin-Adresse bespamt. > Heute habe ich ein E-Mail vom Geschäftsführer der HBC > erhalten mit folgendem Inhalt: > [ > Sehr geehrter Herr Stadler > > Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, > dass wir keine Personendaten im Sinne des DSG über Sie bearbeiten. Ihre > diesbezügliche Anfrage erübrigt sich daher. > > Weitere Rechtsauskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Rechtsanwalt. > > Mit freundlichen Grüssen > Horizon Business Corp. GmbH > Martin F. Fürst, Geschäftsführer > ] > Nun meine Frage: Ist das alles? Muss mir die HBC nicht auführlich und > schriftlich Auskunft geben über meine Fragen, die im Brief gestellt wurden?
Ja, er muss. Das weiss er sicher auch.
> Reicht das, dass er einfach nur ein E-Mail schreibt?
Nein. Der will dich nur abwimmeln.
Matthias -- http://blog.ch/
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 | | From: | Walter Saner | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Wed, 8 Dec 2004 22:31:31 +0000 (UTC) |
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 | Matthias Gutfeldt schrieb:
> Karl Stadler schrieb: >> >> Nun meine Frage: Ist das alles? Muss mir die HBC nicht auführlich und >> schriftlich Auskunft geben über meine Fragen, die im Brief gestellt wurden? > > Ja, er muss. Das weiss er sicher auch.
Seit wann muss man einer Bitte entsprechen?
Ciao Walter
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 | | From: | Matthias Gutfeldt | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 00:11:44 +0100 |
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 | Walter Saner schrieb: > Matthias Gutfeldt schrieb: > > >>Karl Stadler schrieb: >> >>>Nun meine Frage: Ist das alles? Muss mir die HBC nicht auführlich und >>>schriftlich Auskunft geben über meine Fragen, die im Brief gestellt wurden? >> >>Ja, er muss. Das weiss er sicher auch. > > > Seit wann muss man einer Bitte entsprechen?
Als Bitte formuliert ist es eigentlich nur der Höflichkeit halber; tatsächlich besteht ein Recht auf Auskunft, siehe . Interessant sind allenfalls auch die Strafbestimmungen, siehe .
Matthias -- http://www.blog.ch/
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 | | From: | Walter Saner | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 9 Dec 2004 02:24:20 +0000 (UTC) |
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 | Matthias Gutfeldt schrieb:
> Walter Saner schrieb: >> >> Seit wann muss man einer Bitte entsprechen? > > Als Bitte formuliert ist es eigentlich nur der Höflichkeit halber;
Und somit nicht mehr zwingend. Da stellt sich dann halt die Frage, ob der Absender des Begehrens lieber kuscheln als sein Recht wahrnehmen will.
> tatsächlich besteht ein Recht auf Auskunft, siehe
Das weiss ich und darum habe ich mich eingeschaltet. Der Wortlaut des Briefs ist nicht so wie im Gesetz, so dass ihm Folge geleistet werden müsste. Damit wurde Raum für Interpretation geschaffen, was letztendlich nur dem Spammer nützen kann.
Dass der Datenschmutzbeauftragte den Absender des Begehrens, ganz anders als der Gesetzgeber, in die Rolle des Bittstellers manövriert, stösst mir ganz sauer auf.
Ciao Walter
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 | | From: | Stephan_Göldi | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 09:15:04 +0100 |
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 | Am Thu, 09 Dec 2004 02:24:20 +0000 schrieb Walter Saner:
> Das weiss ich und darum habe ich mich eingeschaltet. Der Wortlaut des > Briefs ist nicht so wie im Gesetz, so dass ihm Folge geleistet werden > müsste. Damit wurde Raum für Interpretation geschaffen, was letztendlich > nur dem Spammer nützen kann. > > Dass der Datenschmutzbeauftragte den Absender des Begehrens, ganz anders > als der Gesetzgeber, in die Rolle des Bittstellers manövriert, stösst > mir ganz sauer auf.
Ein Gericht müsste also eine von zwei Möglichkeiten feststellen:
A) Die Vorlage des EDSB ist ein Dreck wert, er hat seine Arbeit nicht richtig gemacht
B) Man musste im guten Glauben handeln, dass die Arbeit eines EDSB mehr als nur Dreck wert ist, daher ging der Kunde zurecht davon aus, dass der Musterbrief rechtlich ausreichend war. Das Wort Bitte relativiert eine Aufforderung grammatikalisch überhaupt nicht.
Beispiele:
- Bitte nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen
- Bitte nicht durch die Tigerkäfiggitter fuchteln ;-)
Mich würde wirklich interessieren, aufgrund welcher grammatikalischen Regel das Wort "Bitte" eine Aufforderung relativieren bzw. zu einem Fakultativ machen soll.
Wenn das tatsächlich so sein sollte, werden wir den Text auf http://intranets.ch/antispam anpassen.
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 | | From: | Walter Saner | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 9 Dec 2004 11:12:22 +0000 (UTC) |
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 | Stephan Göldi schrieb:
> Ein Gericht müsste also eine von zwei Möglichkeiten feststellen:
Ich weiss nicht, was ein Gericht muss oder nicht. Aber warum soll ich es auf eigene Kosten herausfinden wollen? Ich parke ja auch nicht bei der Fahrprüfung mit Absicht schräg ein, um herauszufinden, ob das für das Bestehen der Prüfung relevant ist. YMMV.
Ciao Walter
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 | | From: | Ueli Lezzi | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 07:49:57 +0100 |
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 | Walter Saner schrieb [09.12.04 03:24]: > Matthias Gutfeldt schrieb: >>Walter Saner schrieb: >>Als Bitte formuliert ist es eigentlich nur der Höflichkeit halber; > > Und somit nicht mehr zwingend. Da stellt sich dann halt die Frage, ob > der Absender des Begehrens lieber kuscheln als sein Recht wahrnehmen > will.
> > Das weiss ich und darum habe ich mich eingeschaltet. Der Wortlaut des > Briefs ist nicht so wie im Gesetz, so dass ihm Folge geleistet werden > müsste. Damit wurde Raum für Interpretation geschaffen, was letztendlich > nur dem Spammer nützen kann. > > Dass der Datenschmutzbeauftragte den Absender des Begehrens, ganz anders > als der Gesetzgeber, in die Rolle des Bittstellers manövriert, stösst > mir ganz sauer auf.
Guter Punkt, kann ich nachvollziehen. Vermutlich (bin kein Jurist) ist das Auskunftsbegehren trotzdem zwingend, auch wenn es formal als Bitte daherkommt. Möglicherweise genügt da z.B. der Titel "Auskunftsbegehren" im Betreff, um das für den Empfänger rechtlich verbindlich klarzumachen.
Ueli Lezzi -- NOTIZ: '_STOP_' und '_TAFEL_' beachten und allenfalls entfernen...
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 | | From: | Walter Saner | | Subject: | Re: Brief an die HBC GmbH | | Date: | Thu, 9 Dec 2004 11:18:21 +0000 (UTC) |
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 | Ueli Lezzi schrieb:
> Vermutlich (bin kein Jurist) ist das Auskunftsbegehren trotzdem > zwingend, auch wenn es formal als Bitte daherkommt.
Das vermute ich ja auch - aber ich _weiss_ es nicht. Für mich ein guter Grund.
Ciao Walter
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