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 | | From: | Martin F. Fuerst | | Subject: | Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | 8 Dec 2004 23:39:25 -0800 |
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 | ..... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle Langsamdenker!
Schon am 15.11.2004 gepostet:
Das DSG ist bei E-Mail Adressen des Typs felix.r@bluewin.ch nicht anwendbar. Ob das Datenschutzgesetz zur Anwendung kommt, hängt direkt und ausnahmslos davon ab, ob Personendaten gemäss Art. 3 DSG bearbeitet werden oder nicht. Als Personendaten gelten dabei Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Eine Person ist dann bestimmt, wenn sich aus der Information selbst ergibt, dass es sich um diese ganz bestimmte Person handelt. Ergibt sich die Identität einer Person nicht direkt aus der Information selbst, muss die Person mindestens indirekt und ohne einen unverhältnismässigen Aufwand bestimmbar sein. Dabei ist der für die Bestimmung einer Person zu betreibende Aufwand dann nicht mehr vertretbar, „wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit gerechnet werden muss, dass ein Interessent diesen auf sich nehmen wird" (Urs Maurer, Nedim Peter Vogt, Schweiz. DSG-Kommentar, Basel 1995, N 3 ff. zu Art. 3 DSG). Es muss also explizit nicht die Frage beantwortet werden, ob die Person hinter einer E-Mail Adresse in einer Strafuntersuchung allenfalls für die hoheitlich handelnden Untersuchungsbehörden bestimmbar sein könnte im Rahmen von Hausdurchsuchungen bei Telecom- und Internet-Serviceprovidern.
Offenbart sich die unbestimmbare Person mit ihrer Identität und ihrer E-Mail Adresse jedoch selbst durch Publikation in einem öffentlichen Verzeichnis oder im Internet, so hat sie ihr Auskunftsrecht i.d.R. verwirkt, denn der offensichtliche Missbrauch eines Rechts findet in der Schweiz grundsätzlich keinen Rechtsschutz (Art. 2, Abs. 2 ZGB).
Fallbeispiel: Bei kstadler@bluewin.ch heisst das konkret:
A) Jawohl, wir haben die Buchstabenkombination kstadler@bluewin.ch in unseren Systemen drin.
B) Nein, es handelt sich NICHT um Personendaten im Sinne des DSG, weil die Person nicht bestimmbar ist für uns (es sei denn die Person offenbart sich selbst wie im Fallbeispiel, aber dann greift sofort Art. 2, Abs. 2 ZGB und die Anfrage ist klar rechtsmissbräuchlich.) KStadler gibt es in der Schweiz allein gemäss Twixtel 136 Stück, bzw. Einträge. Kein Provinzrichter würde hier das Vorliegen von Personendaten bejahen.
C) Andere Parameter speichern wir nicht im Zusammenhang mit der fraglichen E-Mailadresse, also ist auch hier unsere Auskunft an KStadler vollständig & korrekt.
D) E-Mail Auskunft ist schriftlich gemäss DSG. Auch ein eingeschriebener Brief bestätigt keinen spezifischen Inhalt, das nur mal als Randbemerkung.
E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige) Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin ausstellen im Fallbeispiel.
F) Immaterialgüterrecht (Lizenzrecht) ist hier anwendbar, nicht Sachenrecht, DSG, ZGB etc.
Glaubt doch nicht allen Quatsch, den Euch grüne Datenschützer erzählen, die zT. im Knast einsitzen wegen Kindsmissbrauchs. Seid ein bisschen cleverer als die, hinterfragt die Dinge besser, macht Euch schlau, lest die Urteile etc. Es ist eben manchmal harte Knochenarbeit, nicht nur Sich-Empören und Aufschreien.
Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte nicht immer dasselbe, es nervt.
Martin Fürst Horizon Business Corp. GmbH
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 | | From: | Peter Moeckli | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 22:32:00 +0100 |
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 | Martin F. Fuerst schrieb:
>.... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt >schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier >gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle >Langsamdenker!
Es hat mitunter Vorteile, in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten. Ein Anwalt hat mir, nachdem ich ihm dieses Posting weitergeleitet habe, sinngemäss folgendes geantwortet:
Sie sollten nicht von Dingen sprechen, die Sie offensichtlich nicht verstehen. Was Sie da erzählen, ist jedenfalls ziemlicher Unsinn. Leider sind Sie, wie hier wohl einige Leute bestätigen können, unbelehrbar. Man nennt das auch Lernresistent. Von daher ist es wohl Zeitverschwendung, mit Ihnen über die tatsächliche Rechtslage zu diskutieren.
Wenn es geht, werde ich aber für die anderen, die hier mitlesen, weiteres mitteilen, so wie ich davon Kenntnis bekomme.
Das Bezirksgericht Zürich hat bereits festgestellt, dass Sie mit Ihrem Werbe-E-Mail-Versand gegen das UWG verstossen.
Auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Sie gegen das Datenschutzgesetz verstossen haben. Das kann jeder unter http://www.edsb.ch/d/doku/empfehlungen/spam_neu.htm nachlesen.
Als Gutenacht-Lektüre sei Ihnen (und allen anderen) http://www.edsb.ch/d/doku/merkblaetter/spam.htm empfehlen.
Stay tuned...
CU Peter -- Anspieltip für Hardrock-Fans: Mines - Downstroke Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
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 | | From: | Florian L. Klein | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 9 Dec 2004 19:20:58 +0100 |
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 | Das * Martin F. Fuerst übergab sich in ch.admin: > > Das DSG ist bei E-Mail Adressen des Typs [$email] nicht > anwendbar.
Dann doch bestimmt auch nicht für .
> Fallbeispiel: Bei [$email] heisst das konkret:
Bei aviator@gmx.ch bestimmt auch...
> A) Jawohl, wir haben die Buchstabenkombination [$email] in > unseren Systemen drin.
....dito für aviator@gmx.ch
> B) Nein, es handelt sich NICHT um Personendaten im Sinne des DSG, weil > die Person nicht bestimmbar ist für uns (es sei denn die Person > offenbart sich selbst wie im Fallbeispiel, aber dann greift sofort > Art. 2, Abs. 2 ZGB und die Anfrage ist klar rechtsmissbräuchlich.) > KStadler gibt es in der Schweiz allein gemäss Twixtel 136 Stück, bzw. > Einträge. Kein Provinzrichter würde hier das Vorliegen von > Personendaten bejahen.
Auf gut deutsch spricht also nichts dagegen, die Zeichenkombination mit E-Mail-Werbung aller Art zu beehren. Schließlich handelt es sich bei ja nicht um Personendaten. Kein Provinzrichter hätte etwas dagegen, wenn jemand in seiner Adressdatenbank speichert.
> C) Andere Parameter speichern wir nicht im Zusammenhang mit der > fraglichen E-Mailadresse, also ist auch hier unsere Auskunft an > KStadler vollständig & korrekt.
Die hier evtl. vorbeigrasenden Spambots speichern auch keine anderen Parameter als . Deshalb ist auch deren Auskunft vollständig und korrekt.
> E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag > vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige) > Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin > ausstellen im Fallbeispiel.
Michel wird höchstens ein Rezept ausstellen, für Froschpillen°einläufe und Torfmoor°bäder. Diese sind aber auch ohne Rezept erhältlich und außerdem nicht bei Bluewin, sondern hier°.
> Glaubt doch nicht allen Quatsch, den Euch grüne Datenschützer > erzählen, die zT. im Knast einsitzen wegen Kindsmissbrauchs. Seid ein > bisschen cleverer als die, hinterfragt die Dinge besser, macht Euch > schlau, lest die Urteile etc. Es ist eben manchmal harte > Knochenarbeit, nicht nur Sich-Empören und Aufschreien.
Für ein echtes Knoll° stimmt die Richtung zumindest ansatzweise. Dauerkleinschreibung, Plenken, TOFU und Rechtschreibfehler sollten noch ein bisschen intensiviert werden.
> Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte > nicht immer dasselbe, es nervt.
/. DocSnyder, fuppend°.
-- Friss, Spammer:
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 | | From: | Michel Graedel | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Fri, 10 Dec 2004 14:33:56 +0100 |
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 | On Thu, 9 Dec 2004 19:20:58 +0100, Florian L. Klein wrote:
> Michel wird höchstens ein Rezept ausstellen,
Leider gibt mir SpamKong keine Gelegenheit. Sollte er... kriegte er :-)
Greez m.
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 | | From: | Ralph Dormann | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 9 Dec 2004 20:14:31 +0100 |
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 | Martin F. Fuerst schrieb am Donnerstag, 2004-12-09:
> D) E-Mail Auskunft ist schriftlich gemäss DSG.
E-Mail = schriftlich? Wie kommst du darauf?
> E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag > vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige) > Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin > ausstellen im Fallbeispiel. > > F) Immaterialgüterrecht (Lizenzrecht) ist hier anwendbar, nicht > Sachenrecht, DSG, ZGB etc.
Was genau meinst du mit deinem Verweis aufs Immaterialgüterrecht?
> Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte > nicht immer dasselbe, es nervt.
Habe ich etwas überlesen oder hast du vergessen UWG 3 zu erwähnen?
-- Gruss, Ralph Dormann
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 | | From: | patrick eyholzer | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 09:57:56 +0100 |
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 | In article <44b59257.0412082339.2e7f9c8e@posting.google.com>, aviator@gmx.ch (Martin F. Fuerst) wrote:
> .... will die HBC Euch nicht ständig erteilen,
keiner will rechtsauskunft. hör auf zu spammen und alle sind zufrieden. euer hinbiegen nach gut dünken will keiner wissen.
> Schon am 15.11.2004 gepostet:
auch einer, der glaubt, durch wiederholung wirds wahr
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 | | From: | Christoph Zollinger | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 08:45:40 +0100 |
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 | *SCNR* > > Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte > nicht immer dasselbe, es nervt. ^^^^^^^^^ Und das sagen Sie, Herr Fürst. Das find ich jetzt irgendwie schon amüsant. > Martin Fürst
Cheers Christoph
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 | | From: | Martin Ebnoether | | Subject: | Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft | | Date: | Thu, 09 Dec 2004 10:53:30 +0100 |
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 | Martin F. Fuerst blubbered: > ..... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt > schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier > gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle > Langsamdenker!
Hey, was denn? Bei den Socken und dem Swissair-Besteck gehts doch auch? Papp den Kram doch unter jedes von Deinen Mails, dann hast das Problem nimmer.
(Und wir auch nicht, weil ist dann einfacher zu filtern.)
CU, Venty
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