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Unentgeltliche Rechtsauskunft

Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Martin F. Fuerst
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Peter Moeckli
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Florian L. Klein
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Michel Graedel
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Ralph Dormann
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
patrick eyholzer
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Christoph Zollinger
 Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft  
Martin Ebnoether
From:Martin F. Fuerst
Subject:Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:8 Dec 2004 23:39:25 -0800
..... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt
schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier
gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle
Langsamdenker!

Schon am 15.11.2004 gepostet:

Das DSG ist bei E-Mail Adressen des Typs felix.r@bluewin.ch nicht
anwendbar. Ob das Datenschutzgesetz zur Anwendung kommt, hängt direkt
und ausnahmslos davon ab, ob Personendaten gemäss Art. 3 DSG
bearbeitet werden oder nicht. Als Personendaten gelten dabei Angaben,
die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Eine
Person ist dann bestimmt, wenn sich aus der Information selbst ergibt,
dass es sich um diese ganz bestimmte Person handelt. Ergibt sich die
Identität einer Person nicht direkt aus der Information selbst, muss
die Person mindestens indirekt und ohne einen unverhältnismässigen
Aufwand bestimmbar sein. Dabei ist der für die Bestimmung einer Person
zu betreibende Aufwand dann nicht mehr vertretbar, „wenn nach der
allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit gerechnet werden muss, dass
ein Interessent diesen auf sich nehmen wird" (Urs Maurer, Nedim Peter
Vogt, Schweiz. DSG-Kommentar, Basel 1995, N 3 ff. zu Art. 3 DSG). Es
muss also explizit nicht die Frage beantwortet werden, ob die Person
hinter einer E-Mail Adresse in einer Strafuntersuchung allenfalls für
die hoheitlich handelnden Untersuchungsbehörden bestimmbar sein könnte
im Rahmen von Hausdurchsuchungen bei Telecom- und
Internet-Serviceprovidern.

Offenbart sich die unbestimmbare Person mit ihrer Identität und ihrer
E-Mail Adresse jedoch selbst durch Publikation in einem öffentlichen
Verzeichnis oder im Internet, so hat sie ihr Auskunftsrecht i.d.R.
verwirkt, denn der offensichtliche Missbrauch eines Rechts findet in
der Schweiz grundsätzlich keinen Rechtsschutz (Art. 2, Abs. 2 ZGB).

Fallbeispiel: Bei kstadler@bluewin.ch heisst das konkret:

A) Jawohl, wir haben die Buchstabenkombination kstadler@bluewin.ch in
unseren Systemen drin.

B) Nein, es handelt sich NICHT um Personendaten im Sinne des DSG, weil
die Person nicht bestimmbar ist für uns (es sei denn die Person
offenbart sich selbst wie im Fallbeispiel, aber dann greift sofort
Art. 2, Abs. 2 ZGB und die Anfrage ist klar rechtsmissbräuchlich.)
KStadler gibt es in der Schweiz allein gemäss Twixtel 136 Stück, bzw.
Einträge. Kein Provinzrichter würde hier das Vorliegen von
Personendaten bejahen.

C) Andere Parameter speichern wir nicht im Zusammenhang mit der
fraglichen E-Mailadresse, also ist auch hier unsere Auskunft an
KStadler vollständig & korrekt.

D) E-Mail Auskunft ist schriftlich gemäss DSG. Auch ein
eingeschriebener Brief bestätigt keinen spezifischen Inhalt, das nur
mal als Randbemerkung.

E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag
vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige)
Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin
ausstellen im Fallbeispiel.

F) Immaterialgüterrecht (Lizenzrecht) ist hier anwendbar, nicht
Sachenrecht, DSG, ZGB etc.

Glaubt doch nicht allen Quatsch, den Euch grüne Datenschützer
erzählen, die zT. im Knast einsitzen wegen Kindsmissbrauchs. Seid ein
bisschen cleverer als die, hinterfragt die Dinge besser, macht Euch
schlau, lest die Urteile etc. Es ist eben manchmal harte
Knochenarbeit, nicht nur Sich-Empören und Aufschreien.

Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte
nicht immer dasselbe, es nervt.

Martin Fürst
Horizon Business Corp. GmbH
From:Peter Moeckli
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 09 Dec 2004 22:32:00 +0100
Martin F. Fuerst schrieb:

>.... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt
>schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier
>gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle
>Langsamdenker!

Es hat mitunter Vorteile, in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten. Ein
Anwalt hat mir, nachdem ich ihm dieses Posting weitergeleitet habe,
sinngemäss folgendes geantwortet:

Sie sollten nicht von Dingen sprechen, die Sie offensichtlich nicht
verstehen. Was Sie da erzählen, ist jedenfalls ziemlicher Unsinn.
Leider sind Sie, wie hier wohl einige Leute bestätigen können,
unbelehrbar. Man nennt das auch Lernresistent. Von daher ist es wohl
Zeitverschwendung, mit Ihnen über die tatsächliche Rechtslage zu
diskutieren.

Wenn es geht, werde ich aber für die anderen, die hier mitlesen,
weiteres mitteilen, so wie ich davon Kenntnis bekomme.

Das Bezirksgericht Zürich hat bereits festgestellt, dass Sie mit Ihrem
Werbe-E-Mail-Versand gegen das UWG verstossen.

Auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Sie gegen
das Datenschutzgesetz verstossen haben. Das kann jeder unter
http://www.edsb.ch/d/doku/empfehlungen/spam_neu.htm nachlesen.

Als Gutenacht-Lektüre sei Ihnen (und allen anderen)
http://www.edsb.ch/d/doku/merkblaetter/spam.htm empfehlen.

Stay tuned...

CU
Peter
--
Anspieltip für Hardrock-Fans:
Mines - Downstroke
Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
From:Florian L. Klein
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 9 Dec 2004 19:20:58 +0100
Das * Martin F. Fuerst übergab sich in ch.admin:
>
> Das DSG ist bei E-Mail Adressen des Typs [$email] nicht
> anwendbar.

Dann doch bestimmt auch nicht für .

> Fallbeispiel: Bei [$email] heisst das konkret:

Bei aviator@gmx.ch bestimmt auch...

> A) Jawohl, wir haben die Buchstabenkombination [$email] in
> unseren Systemen drin.

....dito für aviator@gmx.ch

> B) Nein, es handelt sich NICHT um Personendaten im Sinne des DSG, weil
> die Person nicht bestimmbar ist für uns (es sei denn die Person
> offenbart sich selbst wie im Fallbeispiel, aber dann greift sofort
> Art. 2, Abs. 2 ZGB und die Anfrage ist klar rechtsmissbräuchlich.)
> KStadler gibt es in der Schweiz allein gemäss Twixtel 136 Stück, bzw.
> Einträge. Kein Provinzrichter würde hier das Vorliegen von
> Personendaten bejahen.

Auf gut deutsch spricht also nichts dagegen, die Zeichenkombination
mit E-Mail-Werbung aller Art zu beehren. Schließlich
handelt es sich bei ja nicht um Personendaten. Kein
Provinzrichter hätte etwas dagegen, wenn jemand in
seiner Adressdatenbank speichert.

> C) Andere Parameter speichern wir nicht im Zusammenhang mit der
> fraglichen E-Mailadresse, also ist auch hier unsere Auskunft an
> KStadler vollständig & korrekt.

Die hier evtl. vorbeigrasenden Spambots speichern auch keine anderen
Parameter als . Deshalb ist auch deren Auskunft
vollständig und korrekt.

> E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag
> vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige)
> Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin
> ausstellen im Fallbeispiel.

Michel wird höchstens ein Rezept ausstellen, für Froschpillen°einläufe
und Torfmoor°bäder. Diese sind aber auch ohne Rezept erhältlich und
außerdem nicht bei Bluewin, sondern hier°.

> Glaubt doch nicht allen Quatsch, den Euch grüne Datenschützer
> erzählen, die zT. im Knast einsitzen wegen Kindsmissbrauchs. Seid ein
> bisschen cleverer als die, hinterfragt die Dinge besser, macht Euch
> schlau, lest die Urteile etc. Es ist eben manchmal harte
> Knochenarbeit, nicht nur Sich-Empören und Aufschreien.

Für ein echtes Knoll° stimmt die Richtung zumindest ansatzweise.
Dauerkleinschreibung, Plenken, TOFU und Rechtschreibfehler sollten noch
ein bisschen intensiviert werden.

> Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte
> nicht immer dasselbe, es nervt.

/.
DocSnyder, fuppend°.

--
Friss, Spammer:



From:Michel Graedel
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Fri, 10 Dec 2004 14:33:56 +0100
On Thu, 9 Dec 2004 19:20:58 +0100, Florian L. Klein wrote:

> Michel wird höchstens ein Rezept ausstellen,

Leider gibt mir SpamKong keine Gelegenheit.
Sollte er... kriegte er :-)

Greez
m.
From:Ralph Dormann
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 9 Dec 2004 20:14:31 +0100
Martin F. Fuerst schrieb am Donnerstag, 2004-12-09:

> D) E-Mail Auskunft ist schriftlich gemäss DSG.

E-Mail = schriftlich? Wie kommst du darauf?

> E) Herr Stadler konnte bis jetzt nicht mal einen Lizenzvertrag
> vorlegen, der auch bestätigen würde, dass er der (alleinige)
> Lizenzinhaber der fraglichen E-Mail Adresse ist. Diesen muss Bluewin
> ausstellen im Fallbeispiel.
>
> F) Immaterialgüterrecht (Lizenzrecht) ist hier anwendbar, nicht
> Sachenrecht, DSG, ZGB etc.

Was genau meinst du mit deinem Verweis aufs Immaterialgüterrecht?

> Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte
> nicht immer dasselbe, es nervt.

Habe ich etwas überlesen oder hast du vergessen UWG 3 zu erwähnen?

--
Gruss,
Ralph Dormann
From:patrick eyholzer
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 09 Dec 2004 09:57:56 +0100
In article <44b59257.0412082339.2e7f9c8e@posting.google.com>,
aviator@gmx.ch (Martin F. Fuerst) wrote:

> .... will die HBC Euch nicht ständig erteilen,

keiner will rechtsauskunft. hör auf zu spammen und alle sind zufrieden.
euer hinbiegen nach gut dünken will keiner wissen.

> Schon am 15.11.2004 gepostet:

auch einer, der glaubt, durch wiederholung wirds wahr
From:Christoph Zollinger
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 09 Dec 2004 08:45:40 +0100
*SCNR*
>
> Lest das ruhig alles noch 10x bis es sich gesetzt hat, und fragt bitte
> nicht immer dasselbe, es nervt.
^^^^^^^^^
Und das sagen Sie, Herr Fürst. Das find ich jetzt irgendwie schon amüsant.
> Martin Fürst


Cheers Christoph
From:Martin Ebnoether
Subject:Re: Unentgeltliche Rechtsauskunft
Date:Thu, 09 Dec 2004 10:53:30 +0100
Martin F. Fuerst blubbered:
> ..... will die HBC Euch nicht ständig erteilen, doch Ihr müsst es halt
> schon lesen, wenn Ihr es denn bekommt. (Wir haben es schon mal hier
> gepostet!) Fürst kann nicht immer alles 10x widerkauen für alle
> Langsamdenker!

Hey, was denn? Bei den Socken und dem Swissair-Besteck gehts doch
auch? Papp den Kram doch unter jedes von Deinen Mails, dann hast
das Problem nimmer.

(Und wir auch nicht, weil ist dann einfacher zu filtern.)

CU, Venty
   

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