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Super-Langsamdenker

Super-Langsamdenker  
Martin F. Fuerst
 Re: Super-Langsamdenker  
Martin Fuerst oVH
 Re: Super-Langsamdenker  
Matthias Gutfeldt
 Re: Überflieger  
Marc Heusser
 Re: Super-Langsamdenker  
Peter Moeckli
 Re: Super-Langsamdenker  
Stephan_Göldi
 Re: Super-Langsamdenker  
Peter Moeckli
 Re: Super-Langsamdenker  
Michel Graedel
 Re: Super-Langsamdenker  
Benoit Panizzon
 Re: Super-Langsamdenker  
Felix Rauch
 Re: Super-Langsamdenker  
Ralph Dormann
From:Martin F. Fuerst
Subject:Super-Langsamdenker
Date:9 Dec 2004 22:32:10 -0800
Hier haben wir einen solchen typischen Warmduscher, der es einfach
nicht kapieren WILL! Da denke ich manchmal schon, für was nehme ich
mir eigentlich die Mühe?

> Das Bezirksgericht Zürich hat bereits festgestellt, dass Sie mit Ihrem
> Werbe-E-Mail-Versand gegen das UWG verstossen.

Hat das Bezirksgericht Zürich NICHT festgestellt, kann es auch gar
nicht, genausowenig wie das Bezirksgericht Hinterkappellen. Beide
wären gar nicht mal zuständig.

> Auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Sie gegen
> das Datenschutzgesetz verstossen haben. Das kann jeder unter
> http://www.edsb.ch/d/doku/empfehlungen/spam_neu.htm nachlesen.

Und wir haben festgestellt, das grüne Datenschützer häufig
fragwürdige, ja tendenziöse Auffassungen vertreten, einzelne sind
sogar immer noch hinter Gittern aus dieser Zunft. Ihr glaubt doch
nicht im Ernst, dass die HBC so einen Quatsch überhaupt nur noch
kommentiert? Das ist unter unserer Würde, die Elaborate aus diesen
Amtsstuben noch zu "adeln" durch weitere Kommentare. Wäre Perlen vor
die Säue.

HBC GmbH
M. Fürst
From:Martin Fuerst oVH
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 09:15:05 +0100
"Martin F. Fuerst" schrieb im Newsbeitrag =
news:44b59257.0412092232.1f5e5f8c@posting.google.com...
> Hier haben wir einen solchen typischen Warmduscher, der es einfach
> nicht kapieren WILL! Da denke ich manchmal schon, f=FCr was nehme ich
> mir eigentlich die M=FChe?

Das frage ich mich auch.

>> Das Bezirksgericht Z=FCrich hat bereits festgestellt, dass Sie mit =
Ihrem
>> Werbe-E-Mail-Versand gegen das UWG verstossen.
> Hat das Bezirksgericht Z=FCrich NICHT festgestellt, kann es auch gar
> nicht, genausowenig wie das Bezirksgericht Hinterkappellen. Beide
> w=E4ren gar nicht mal zust=E4ndig.

Wer ist es dann?

>=20
>> Auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Sie =
gegen
>> das Datenschutzgesetz verstossen haben. Das kann jeder unter=20
>> http://www.edsb.ch/d/doku/empfehlungen/spam_neu.htm nachlesen.=20
> Und wir haben festgestellt, das gr=FCne Datensch=FCtzer h=E4ufig
> fragw=FCrdige, ja tendenzi=F6se Auffassungen vertreten, einzelne sind
> sogar immer noch hinter Gittern aus dieser Zunft. Ihr glaubt doch
> nicht im Ernst, dass die HBC so einen Quatsch =FCberhaupt nur noch
> kommentiert? Das ist unter unserer W=FCrde, die Elaborate aus diesen
> Amtsstuben noch zu "adeln" durch weitere Kommentare. W=E4re Perlen vor
> die S=E4ue.

Martin, hier verwechselst Du wohl etwas.
Und zwar den Stadtz=FCrcherischen- mit dem Eidgen=F6ssischen =
Datensch=FCtzer.
Wieviele von den einzelnen sind dann hinter Gittern?

> HBC GmbH
> M. F=FCrst

Namensvetter, oVH
Martin Fuerst
From:Matthias Gutfeldt
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 08:36:11 +0100
Martin F. Fuerst wrote:
> Hier haben wir einen solchen typischen Warmduscher, der es einfach
> nicht kapieren WILL! Da denke ich manchmal schon, für was nehme ich
> mir eigentlich die Mühe?

Kalt duschen, in dieser Jahreszeit? Das will ich sehen! Oder nein,
lieber nicht.

Und jetzt weiche von hinnen, Troll!


Matthias
From:Marc Heusser
Subject:Re: Überflieger
Date:Fri, 10 Dec 2004 11:38:35 +0100
In article <44b59257.0412092232.1f5e5f8c@posting.google.com>,
aviator@gmx.ch (Martin F. Fuerst) wrote:

> Und wir haben festgestellt, das grüne Datenschützer häufig
> fragwürdige, ja tendenziöse Auffassungen vertreten, einzelne sind
> sogar immer noch hinter Gittern aus dieser Zunft.

Einer ist zur Zeit hinter Gittern, aber nicht wegen des DSG.
Und das macht das DSG kein Quentchen überflüssig, ebensowenig wie die
Durchsetzung desselben. Das macht einen Rechtsstaat aus.

Ihr glaubt doch
> nicht im Ernst, dass die HBC so einen Quatsch überhaupt nur noch
> kommentiert? Das ist unter unserer Würde, die Elaborate aus diesen
> Amtsstuben noch zu "adeln" durch weitere Kommentare. Wäre Perlen vor
> die Säue.

Wer hier lebt, hat sich an die Gesetze zu halten.
Wie heisst es doch so schön: Demokratie ist nicht gut, aber die beste
aller Möglichkeiten.

Auch würde ich weder Martin Fürst als Perle vergleichen wie Beamte als
Säue.

Also: Nur zu, gemäss DSG Recht zu erhalten - gemeinsam geht's besser ;-)

Marc

--
Marc Heusser
(remove the obvious: CHEERS and MERICAL...until end to reply via email)
From:Peter Moeckli
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 13:59:00 +0100
Martin F. Fuerst schrieb:

>Hier haben wir einen solchen typischen Warmduscher, der es einfach
>nicht kapieren WILL! Da denke ich manchmal schon, für was nehme ich
>mir eigentlich die Mühe?

Du sprichst von Dir. Du bist der einzige hier, der die Tatsachen nicht
akzeptieren kann oder will.

>> Das Bezirksgericht Zürich hat bereits festgestellt, dass Sie mit Ihrem
>> Werbe-E-Mail-Versand gegen das UWG verstossen.
>
>Hat das Bezirksgericht Zürich NICHT festgestellt, kann es auch gar
>nicht, genausowenig wie das Bezirksgericht Hinterkappellen. Beide
>wären gar nicht mal zuständig.

Doch, hat es. Die Verfügung habe ich als PDF hier. Kleines Zitat
daraus:

Werbe-Mails sind dann als gegen Treu und Glauben verstossend zu
qualifizieren, wenn sie beispielsweise den Eindruck erwecken, von
einem anderen als dem tatsächlichen Absender zu stammen oder wenn der
Absender unkenntlich gemacht ist. Umgekehrt können Werbe-Mails als
zulässig qualifiziert werden, wenn sie zumindest folgende
Voraussetzungen erfüllen:

- Kennzeichnung als Werbe-Mail mit Inhaltsangabe in der Betreffzeile

- möglichst geringer Umfang von Werbe-Mails

- Möglichkeit der Ablehnung von Zusendungen bestimmter Absender
(weitere Zusendungen des gleichen Absenders würden einen Verstoss
gegen das UWG darstellen; zu den verschiedenen Möglichkeiten der
Regelung vgl. Spirig, a.a.O., S. 253ff.; act. 12 S. 5)

- Verbot der Vortäuschung eines anderen als des effektiven Absenders

- gezielte Werbung, keine Streuwerbung

---- Zitat Ende.

Deine Werbe-Mails sind nicht gekennzeichnet, die Absender-Adresse
ändert, es ist keine gezielte Werbung. -> Du verstösst gegen das UWG.
Wie auch in der Verfügung festgestellt wird. Zitat:

Diesbezüglich liegt somit seitens des Rekursgegners 2 ein gegen Treu
und Glauben verstossendes Geschäftsgebaren vor, mit welchem er gegen
die Generalklausel von Art. 2 UWG verstiess.

---- Zitat Ende.

Wer will, kann das PDF per Mail bekommen.

CU
Peter
--
Anspieltip für Hardrock-Fans:
Mines - Downstroke
Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
From:Stephan_Göldi
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 16:45:17 +0100
>>Hat das Bezirksgericht Zürich NICHT festgestellt...
>
> Doch, hat es. Die Verfügung habe ich als PDF hier. Kleines Zitat
> daraus

- Von welchem Datum ist diese Verfügung?

- Wurde sie angefochten?

- wenn ja: wann und wo
- Erledigter Fall?
From:Peter Moeckli
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 21:10:10 +0100
Stephan Göldi schrieb:

>- Von welchem Datum ist diese Verfügung?

6. Dezember 2002

>- Wurde sie angefochten?

AFAIK nein. Sonst hätte sie mir der Anwalt, den ich gefragt habe,
nicht geschickt.

CU
Peter
--
Anspieltip für Hardrock-Fans:
Mines - Downstroke
Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
From:Michel Graedel
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 14:37:01 +0100
On 9 Dec 2004 22:32:10 -0800, Martin F. Fuerst wrote:

> unter unserer Würde,

Wie bitte?
Da muessen Sie sich verschrieben haben.

m.
From:Benoit Panizzon
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 10:27:16 +0000 (UTC)
Hallo Herr Fürst

Eine Frage haben Sie mir noch nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Es geht um, die nach Ihrer Auffassung nach, nicht persönlichen
Emailadressen, welche Ihrer Auffassung nach nicht unter das DSG fallen.

Soweit sogut, möglicherweise ist das so, ich kann das nicht konkret
überprüfen. Danke für Klarstellung Ihrer Auffassung.

Wie ich Sie verstanden habe, streichen Sie solche Emailadressen auf
Verlangen des Besitzers auch aus Ihrem Datenbestand. Sie wollen ja
schliesslich niemand ärgern.

Vor kurzem haben Sie jedoch verlangt, dass ein 'Lizenzvertrag' vorgewiesen
werden müsse, welcher den alleinigen Besitzer der Emailadresse klarstellt.

Nun zur Kancknuss:

Angenommen es existiert eine Firma, eine Domain.

Besitzer aller Emailadressen @firma ist also die als Domain-Owner bei Switch
registrierte Firma.

Dabei gibt es auch eine grosse Zahl unpersönlicher Emailadressen wie info@
verkauf@ support@ etc. welche an mehrere Empfänger gehen und zum Teil auch
an automatisierte Bearbeitungssysteme weitergeleitet werden. Vor allem dort
werden Ihre Emails als sehr störend empfunden.

Es liegt ein Geschäftsleitungsentscheid vor, dass die Firma keine Werbung
von Ihnen auf die Emailadresse @firma wünscht.

Entsprechend wird von Ihnen verlangt, dass Sie sämtliche Emailadressen
welche auf @firma enden, aus Ihrem Datenbestand löschen. Dieser Wunsch wird
Ihnen vom Technischen Ansprechpartner per Email übermittelt.

Ist dieser für Sie rechtsgültig und verbindlich, oder nicht?

Wenn nicht, würde ich doch genauer wissen möchten warum und wie vorgegangen
werden muss, um die Löschung einer gesammten Domain bei Ihnen zu
veranlassen. Speziell auch die unpersönlichen Adressen.

Mit freundlichen Grüssen
-Benoit Panizzon-
From:Felix Rauch
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Sun, 12 Dec 2004 16:56:44 -0600
Benoit Panizzon wrote:
[...]
> Wenn nicht, w?rde ich doch genauer wissen m?chten warum und wie vorgegangen
> werden muss, um die L?schung einer gesammten Domain bei Ihnen zu
> veranlassen. Speziell auch die unpers?nlichen Adressen.

Vergiss es. Er wird mit immer weiteren fantasievollen Ideen wie
Lizenzvertraegen kommen, um Deine Adressen nicht loeschen zu
muessen. Das Geschaefft eines Spammers beruht darauf, moeglichst viele
Leute zu bespammen. Wo kaemen Spammer auch hin, wenn sie ploetzlich
ganze Domains auslassen muessten...

Wenn nochmals Pfadis Sex-Werbung bekommen, dann zerr den Spammer vor
Gericht und lass' ihn in den Kerker werfen.

- Felix

--
Felix Rauch, http://www.nice.ch/~felix/
Member of Swiss Internet User Group (SIUG): http://www.siug.ch/
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From:Ralph Dormann
Subject:Re: Super-Langsamdenker
Date:Fri, 10 Dec 2004 13:20:45 +0100
Martin F. Fuerst schrieb am Freitag, 2004-12-10:

> Und wir haben festgestellt, das grüne Datenschützer häufig
> fragwürdige, ja tendenziöse Auffassungen vertreten, einzelne sind
> sogar immer noch hinter Gittern aus dieser Zunft.

Aus deiner Zunft übrigens auch. Das wär's doch: Spammer und pädophile
Datenschützer in einer Zelle! ;)

> Ihr glaubt doch
> nicht im Ernst, dass die HBC so einen Quatsch überhaupt nur noch
> kommentiert?

Ich glaube nicht im Ernst, dass du die interessanten Fragen jemals
beantwortest.

> Das ist unter unserer Würde, die Elaborate aus diesen
> Amtsstuben noch zu "adeln" durch weitere Kommentare. Wäre Perlen vor
> die Säue.

Wie kommt es eigentlich, dass du das schwarze Schaf der HSG bist? Mit einem
lic. der HSG als Spammer zu enden, ist vermutlich einmalig. Aber dein Frust
muss gross sein, dass du, so hört man, sogar deine Alma mater bespammst...

--
Gruss,
Ralph Dormann
   

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