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E-Mail unlauter?

E-Mail unlauter?  
Martin F. Fuerst
 Re: E-Mail unlauter?  
Peter Moeckli
From:Martin F. Fuerst
Subject:E-Mail unlauter?
Date:10 Dec 2004 22:23:02 -0800
Hier noch zur Vollständigkeit:

Es gibt hier immer wieder Leser, die glauben, das Medium E-Mail sei
unlauter, wenn man es wie die HBC als Werbeträger nütze.

UWG Art. 3 lit. h. sagt: (Unlauter handelt insbesondere, wer..)
den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden in seiner
Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt;

Hier die Rechtsauskunft: E-Mail ist keine Verkaufsmethode, sondern
eine Werbemethode, unsere Verkaufsmethode heisst Versandhandel, das
checken auch viele nicht von Euch. Versandhandel ist sowieso nie
unlauter.

Merksatz: Unlauter können nur Verkaufsmethoden sein, nicht legale
Werbemethoden. Ausserdem ist die Jurisdiktion am Standort der
werbenden Firma zuständig und nicht am Standort des "Päcklidienstes",
der Waren ausliefert an KundInnen.

HBC GmbH
M. Fürst
From:Peter Moeckli
Subject:Re: E-Mail unlauter?
Date:Sat, 11 Dec 2004 12:53:34 +0100
Martin F. Fuerst schrieb:

>Hier noch zur Vollständigkeit:

>UWG Art. 3 lit. h. sagt: Bla

Dass Art. 3 nicht auf Deine Spam-Mails zutrifft, mag sein. Dafür
trifft Art. 2 zu. Ich habe gestern aus einer Verfügung, die gegen
Deine 'Firma' ergangen ist, zitiert. Welchen Teil des Zitats hast Du
nicht verstanden?

>Hier die Rechtsauskunft: E-Mail ist keine Verkaufsmethode, sondern
>eine Werbemethode

Das wurde auch nie bezweifelt.

>unsere Verkaufsmethode heisst Versandhandel, das
>checken auch viele nicht von Euch.

Nein, das checken wir durchaus. Aber wenn Du 'uns', also Deine
potentiellen Kunden, als dumm hinstellst, ist das nicht gerade
förderlich...

>Versandhandel ist sowieso nie unlauter.

Das halte ich für ein Gerücht. Für Versandhandel gelten ebenso Regeln
wie für den Handel mit Läden. Vielleicht sind andere Gesetzes-Artikel
zuständig. Aber vogelfrei ist der Versandhandel nicht.

>Merksatz: Unlauter können nur Verkaufsmethoden sein, nicht legale
>Werbemethoden.

Auch bei der Werbung gelten Regeln. Z.B. sind Alkohol- und
Tabak-Werbung im TV verboten. Und für Werbung via Email gelten die
gleichen Regeln. Welche das sind, habe ich gestern zitiert. Bitte lies
dieses Zitat so oft, bis Du es verstehst. Konsultiere ggf. einen
Anwalt, der Dir das allenfalls in einer Sprache erklärt, die Du
verstehen kannst, falls Dir das Amtsdeutsch zu hoch ist.

>Ausserdem ist die Jurisdiktion am Standort der
>werbenden Firma zuständig und nicht am Standort des "Päcklidienstes",
>der Waren ausliefert an KundInnen.

Das ist nur relevant, wenn es um einen konkreten Fall geht. Für die
grundlegenden Regeln, die auch für Werbung via Email gelten, ist das
nicht relevant.

CU
Peter
--
Anspieltip für Hardrock-Fans:
Mines - Downstroke
Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
   

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