|
|
 | | From: | Martin F. Fuerst | | Subject: | E-Mail unlauter? | | Date: | 10 Dec 2004 22:23:02 -0800 |
|
|
 | Hier noch zur Vollständigkeit:
Es gibt hier immer wieder Leser, die glauben, das Medium E-Mail sei unlauter, wenn man es wie die HBC als Werbeträger nütze.
UWG Art. 3 lit. h. sagt: (Unlauter handelt insbesondere, wer..) den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt;
Hier die Rechtsauskunft: E-Mail ist keine Verkaufsmethode, sondern eine Werbemethode, unsere Verkaufsmethode heisst Versandhandel, das checken auch viele nicht von Euch. Versandhandel ist sowieso nie unlauter.
Merksatz: Unlauter können nur Verkaufsmethoden sein, nicht legale Werbemethoden. Ausserdem ist die Jurisdiktion am Standort der werbenden Firma zuständig und nicht am Standort des "Päcklidienstes", der Waren ausliefert an KundInnen.
HBC GmbH M. Fürst
|
|
 | | From: | Peter Moeckli | | Subject: | Re: E-Mail unlauter? | | Date: | Sat, 11 Dec 2004 12:53:34 +0100 |
|
|
 | Martin F. Fuerst schrieb:
>Hier noch zur Vollständigkeit:
>UWG Art. 3 lit. h. sagt: Bla
Dass Art. 3 nicht auf Deine Spam-Mails zutrifft, mag sein. Dafür trifft Art. 2 zu. Ich habe gestern aus einer Verfügung, die gegen Deine 'Firma' ergangen ist, zitiert. Welchen Teil des Zitats hast Du nicht verstanden?
>Hier die Rechtsauskunft: E-Mail ist keine Verkaufsmethode, sondern >eine Werbemethode
Das wurde auch nie bezweifelt.
>unsere Verkaufsmethode heisst Versandhandel, das >checken auch viele nicht von Euch.
Nein, das checken wir durchaus. Aber wenn Du 'uns', also Deine potentiellen Kunden, als dumm hinstellst, ist das nicht gerade förderlich...
>Versandhandel ist sowieso nie unlauter.
Das halte ich für ein Gerücht. Für Versandhandel gelten ebenso Regeln wie für den Handel mit Läden. Vielleicht sind andere Gesetzes-Artikel zuständig. Aber vogelfrei ist der Versandhandel nicht.
>Merksatz: Unlauter können nur Verkaufsmethoden sein, nicht legale >Werbemethoden.
Auch bei der Werbung gelten Regeln. Z.B. sind Alkohol- und Tabak-Werbung im TV verboten. Und für Werbung via Email gelten die gleichen Regeln. Welche das sind, habe ich gestern zitiert. Bitte lies dieses Zitat so oft, bis Du es verstehst. Konsultiere ggf. einen Anwalt, der Dir das allenfalls in einer Sprache erklärt, die Du verstehen kannst, falls Dir das Amtsdeutsch zu hoch ist.
>Ausserdem ist die Jurisdiktion am Standort der >werbenden Firma zuständig und nicht am Standort des "Päcklidienstes", >der Waren ausliefert an KundInnen.
Das ist nur relevant, wenn es um einen konkreten Fall geht. Für die grundlegenden Regeln, die auch für Werbung via Email gelten, ist das nicht relevant.
CU Peter -- Anspieltip für Hardrock-Fans: Mines - Downstroke Eine Schweizer Band, die es krachen lässt...
|
|
|