knowledge-database (beta)

Current group: lexware.bueroeasy

Re:_Re:_Wie_kann_man_eine_Spende_verbuchen_??

Re:_Re:_Wie_kann_man_eine_Spende_verbuchen_??  
_Joachim_Meyer
From:_Joachim_Meyer
Subject:Re:_Re:_Wie_kann_man_eine_Spende_verbuchen_??
Date:Wed, 19 Jan 2005 10:56:35 +0100

" Roger Kluge" <6373@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:892@lexware.bueroeasy...
> Am Tue, 04 Jan 2005 19:44:01 +0100 schrieb Sebastian Niestrath:
>
> > Hallo, habe auch gespendet und diese Spende nun unter "sonst. betriebl.
Ausgaben" verbucht.
> Ist das ein Problem? Wie kann ich das rückgängig machen?
>
> Wenn die Spende über eine Überweisung geleistet wurde, kann man unterhalb
> der ÜW das Konto wechseln.
>
> Zu Spenden ist sicher eine gute Sache, nur im allgemeinen kein für das
> Unternehmen notwendiger Aufwand. Anders wäre es, wenn man eine Werbung für
> das Unternehmen mit der "Spende" verknüpfen kann, aber hier besser einen
> STB fragen.
>
> MfG Roger

Hallo, bin auch neu hier. Habe Lexware BE seit gut 14 Tagen. Besitze schon
länger den Haufe Buchführungshelfer, gibt es für 29,90EUR, und habe hier mal
nachgeschaut. Haufe Buchführunsghelfer hat übrigens eine Demoversion des
Lexware Buchhalter plus, hier hat man jede Menge Vorlagen für Buchungssätze
und auch ausführliche Handbücher im PDF-Format, die man auch auf Lexware BE
inhaltlich übertragen kann.

Buchungen müßten so lauten:

Sachspende
Ausbuchung des Wirtschaftsgutes mit Buchwert (hier Verkehrswert größer als
der Buchwert):

Buchwertabgang
--------------------
an Anlagekonto oder Betriebs- und Geschäftsausstattung
an Umsatzsteuer

Buchung der Spende:

Sachspende
--------------

an Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
an Umsatzsteuer

Alternativ könnte man auch buchen:

Privatentnahme
----------------
an Eigenverbrauch (Entnahme von Gegenständen zu 16% USt)
an Umsatzsteuer

mit anschließender privater Spendenbescheinigung. Bei Geldspende sicherlich
ähnlich verfahren, dann aber wohl ohne Umsatzsteuer.

Spenden sind Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter mildtätiger,
kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder der als besonders
förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke.

Wird ein Gegenstand als Sachspende aus dem Betriebsvermögen entnommen, kann
die Entnahme mit dem Buchwert oder Teilwert angesetzt werden, wenn das
Wirtschaftsgut in unmittelbarem Anschluss an seine Entnahme bestimmten
steuerfreien Zwecken dient (Einzelheiten vgl. hierzu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Der Ansatz mit dem Buchwert erfolgt nicht, wenn es sich um die Entnahme von
Nutzungen und Leistungen handelt.

Die Umsatzsteuer muss als Entnahme behandelt werden, weil sie nicht als
Betriebsausgabe abziehbar ist (§ 12 Nr. 3 EStG).

Handelt es sich um eine nicht steuerbegünstigte Sachspende, so erfolgt die
Entnahme stets mit dem Teilwert. Bei solchen Vorgängen entsteht regelmäßig
eine Gewinnrealisierung (a. o. Ertrag), weil der Teilwert erfahrungsgemäß
über dem Buchwert liegt.

MfG Joachim
   

Copyright © 2006 knowledge-database   -   All rights reserved