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 | | From: | C.Viale | | Subject: | Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 13:39:27 +0100 |
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 | Tach zusammen!
Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus den USA und Einreise nach Deutschland aus?
Freue mich schon auf Antworten...
Gruss Christophe
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 | | From: | Matthias Dingeldein | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 16:54:56 +0100 |
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 | "C.Viale" schrieb: > > Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die > USA nicht verzollt wird?
Schutzfolie über die metrischen Maße drüberkleben, dann kann man das nach dem Verzollen einfach durch Abziehen der Folie wieder zurückändern. Schwieriger ist das, wenn irgendwo Gewinde sind, da sollte man sich passende Adapter metrisch/zöllig besorgen und die draufschrauben - wenn son Gewinde erstmal verschnitten ist ist Feierabend.
Gruß & SCNR, Matthias Dingeldein
-- .... und immer 'ne Handbreit Schiene unter den Rädern!
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 | | From: | Rupert Mohr | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 15:05:51 +0100 |
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 | --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 13:39 --- > Tach zusammen! > > Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land > umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook > mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die > Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die > USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus > den USA und Einreise nach Deutschland aus? > > Freue mich schon auf Antworten... > > Gruss > Christophe
Die Frage lautet doch: dauerhaft oder vorübergehend?
- P.S. In der Regel werden NB's als Reisegepäck nicht beachtet. Jedoch ist bei einem Umzug das vielleicht nicht so einfach. Vorübergehend: Carnet (bei IHK) Dauernd: weiß ich nicht, US Recht.
Gruß Rupert
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 | | From: | C.Viale | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 15:15:44 +0100 |
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 | Rupert Mohr wrote: > --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 13:39 --- > >> Tach zusammen! >> >> Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land >> umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook >> mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die >> Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die >> USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus >> den USA und Einreise nach Deutschland aus? >> >> Freue mich schon auf Antworten... >> >> Gruss >> Christophe > > > Die Frage lautet doch: dauerhaft oder vorübergehend? > > - > P.S. In der Regel werden NB's als Reisegepäck nicht beachtet. Jedoch ist > bei einem Umzug das vielleicht nicht so einfach. > Vorübergehend: Carnet (bei IHK) > Dauernd: weiß ich nicht, US Recht.
Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein... Was genau ist "Carnet" bei der IHK?
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 | | From: | Rupert Mohr | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 16:32:56 +0100 |
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 | --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 15:15 --- > Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein... > Was genau ist "Carnet" bei der IHK?
Ein Carnet (de passage) ist ein Papier, daß bezeugt, daß Du Gerät xy mit Seriennummmer zz nur vorübergend ausführst. Dauer max. ist glaube ich ein Jahr. Näheres bei der IHK Theaterstraße.
Gruß Rupert
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 | | From: | C.Viale | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 17:39:55 +0100 |
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 | Rupert Mohr wrote: > --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 15:15 --- > >> Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein... >> Was genau ist "Carnet" bei der IHK? > > > Ein Carnet (de passage) ist ein Papier, daß bezeugt, daß Du Gerät xy mit > Seriennummmer zz nur vorübergend ausführst. Dauer max. ist glaube ich > ein Jahr. Näheres bei der IHK Theaterstraße.
Vielen Dank, dann werd ich da morgen mal anrufen...
MfG, Christophe
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 | | From: | Carsten Giesen | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 15:09:42 +0100 |
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 | C.Viale wrote: > Tach zusammen! > > Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land > umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook > mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die > Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die > USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus > den USA und Einreise nach Deutschland aus? > > Freue mich schon auf Antworten... > > Gruss > Christophe
soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist zollfrei.
Eine Geschichte zur Rückeinfuhr: Ein um 2 Ecken Bekannter kaufte auf einer Geschäftsreise nach Las Vegas mal eben ein Set Golfschläger, dem dann alle Angestellten des Ladens innerhalb von 24 Stunden auf der Driving Range Gebrauchsspuren beibringen mussten, damit es zollfrei nah Deutschland eingeführt werden durfte... :-)
Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut. Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich konfigurierten Emailclient installieren... Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu beweisen *grins*
ich hoffe, das hilft schon mal Carsten
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 | | From: | Rupert Mohr | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 16:39:17 +0100 |
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 | --- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 15:09 --- > soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also > Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles > was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist > zollfrei. > Erzähl das nicht weiter ... Alles, was in ein Land eingeführt werden soll, muß angemeldet und verzollt werden.
Bei entgültigem Umzug gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit EINMALIG das eigene Eigentum unverzollt zu transferrieren. Thais mit doppeltem Wohnsitz können ihr in Deutschland erworbenes Eigentum nach 1-jährigem Besitz in die Heimat transferrieren ("alte" Lautsprecher der Familie schenken). IMMER braucht es in solchen Fällen Papiere (Rechnunge, Quittungen), andernfalls kann der Zoll den Wert schätzen! Das geht nach hinten los! (Ggf. Wert mit lokalem Propekt nachweisen. Irgendeinen BILLIGEN Anbieter, also nicht Mediamarkt :-)
Bei einer endgültigen Ausfuhr kann man die USt zurückbekommen. Deutsche mit einem inländischen Wohnsitz natürlich nicht!
Immer muß die Ausfuhr bescheinigt werden, denn sonst gibt's keine Einfuhr :-) usw. usw.. Bei gleichem Vorgang ist die Behandlung an verschiedenen Zollstellen natürlich auch verschieden! Also: wenn Du was gelernt hast, wende es nur an der gleichen Stelle wieder an....
Gruß Rupert
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 | | From: | Carsten Giesen | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 18:07:50 +0100 |
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 | Rupert Mohr wrote: > --- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 15:09 --- > >> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also >> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles >> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und >> ist zollfrei. >> > Erzähl das nicht weiter ... Alles, was in ein Land eingeführt werden > soll, muß angemeldet und verzollt werden.
was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig? Es ging hier doch um ein Notebook, das nicht endgültig eingeführt wird, sondern als Bestitz _mitgebracht_ wird. Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder ausführen kann? Ich habe gerade Probleme, das glauben zu können (nicht persönlich nehmen), woher hast du das denn? Bei der Einfuhr nach D sind bei Bekannten, die mal länger in Japan o. USA waren, auch die Laptops, Gitarren und -verstärker nicht bei der Einfuhr beanstandet worden, bzw. verzollt. Sollen dass alles "Kulanzen" gewesen sein?
Carsten - interessiert, wie die offizielle Rechtslage ist
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 | | From: | Rupert Mohr | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Thu, 20 Jan 2005 06:34:28 +0100 |
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 | --- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 18:07 --- > was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig? > Es ging hier doch um ein Notebook, das nicht endgültig eingeführt wird, > sondern als Bestitz _mitgebracht_ wird. > Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten > Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder > ausführen kann?
Die Rechtslage ist, daß Du in Staat A wohnst und Dein Kram dort ist und bleibt :-) Wenn Du woanders hinfährst, kannst Du im Rahmen der (niedrigen) Freibeträge Zeugs mitschleppen. Einige Sachen sind inzwischen üblich als Reisegepäck, wie z.B. auch Laptops. Es kann aber jederzeit nachgehakt werden! Und es gibt eben Umzugsgepäck usw... Ausnahmen...
Die Hauptfalle an der Grenze ist der Grenzer mit der Frage "Haben Sie was anzumelden?". (Er sagt nicht "zu verzollen".) Angemeldet werden muß ALLES, auch die Freimengensachen! Die Antwort "Nein" liefert Dich schon aus. Sie ist nämlich in der Regel falsch und damit ein Steuervergehen :-). Gehst Du aber durch den roten Schalter und es spricht Dich kein Zöllner an, dann ist es ok, denn Du warst ja bereit, anzumelden. Aber: Du hast jetzt keinen Beleg!
Auch Schmuck um den Hals, an den Fingern, am Arm ist anmeldepflichtig. Neuerdings (naja, seit zwei Jahren) werden in Frankfurt auch gerne diese schönen Goldhalsbänder, ähem -ketten, gesucht, die die Touristen mitbringen. Die Behauptung, die habe ich schon Jahre immer um, muß belegt werden und ggf. auch nach Jahren muß die Einfuhrumsatzsteuer nachentrichtet werden!
Es ist doch klar. Kein Staat verzichtet freiwillig auf die Einfuhrabgaben. Im Prinzip wurden früher bei solchen Dauerreisenden die Pretiosen im Paß eingetragen. Andererseits gibt es eben das Carnet mit soundsovielen Einlageblättern mit Identitätsbeweisen. Hat eine Sache keine Seriennumer oder so, wird ggf. ein Merkmal angebracht :-) (Man kann auch selbst ein Schild draufkleben ...)
Eine kleine Story gefällig??? Ich habe mal eine Bull Harddisk (Made in France) gekauft. Die ging kaputt. Die Einsendung nach Frankreich ohne eine Ausfuhrgenehmigung (4 Wochen) ist ein Vergehen! Die Genehmigung wurde unter Mitwirkung der USA wg. Embargo erteilt. (Richtig ist die Einsendung über eine deutsche Niederlassung, die hatten eine Sammelgenehmigung.)
Noch eine? Ich habe einem Freund einen CP/M Computer verkauft. Der Freund wohnt in Den Haag. Als er ihn nicht mehr wollte schickte er ihn mir zurück. Der Reimport war nicht genehmigt und ich war schuldig, weil ich Nachweislich schon mal eine Informationsveranstaltung im Hauptzollamt Aachen mitgemacht hatte :-). Wenn die sich nämlich die Mühe machen, mit Dir zu reden, schreiben die das auch in Deine Akte :-)
Also in der EU gibt das jetzt nicht mehr. Aber es gilt eben die Außengrenze...
-- DL3NO * Rupert * Aachen * D09 PGP Mail erwünscht * PGP Key-ID: 0xB68FD35D Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
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 | | From: | Johannes Wissen | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 23:05:33 +0100 |
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 | Am Wed, 19 Jan 2005 18:07:50 +0100 schrieb Carsten Giesen: > was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig?
Wenn du keine Dinge bei dir hast, die anmeldepflichtig sind, ist der schon okay.
> Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten > Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder > ausführen kann? > Ich habe gerade Probleme, das glauben zu können (nicht persönlich > nehmen), woher hast du das denn?
Wenn es sich um zollpflichtige Dinge handelt, dann musst du im Zweifelsfall den Nachweis erbringen, dass du diese vorher auch ausgeführt hast. Kannst du das nicht: verzollen (+evt. Bußgeld / Strafverfahren) Genau für diesen Zweck gibt es vom Zoll jedoch Formulare, du kannst also bei der Ausreise dein Laptop angeben und bei der Einreise das Formular wieder vorzeigen.
> Bei der Einfuhr nach D sind bei Bekannten, die mal länger in Japan o. > USA waren, auch die Laptops, Gitarren und -verstärker nicht bei der > Einfuhr beanstandet worden, bzw. verzollt. > Sollen dass alles "Kulanzen" gewesen sein?
Kann sein. Kommt eben auf die Laune der Beamten an. So einfach wie du es siehst ist es in jedem Falle nicht, sonst würde sich ja jeder die neuesten Sachen z.B. aus den USA mitbringen können (Gebrauchsspuren+pers. Gebrauch) und müsste diese nicht verzollen. Auf viele Dinge muss man Zoll(0-15%) PLUS Einfuhrumsatzsteuer(16%) bei der Einreise zahlen. Laptops sind meines Wissens zumindest frei von Zollgebühr (jedoch nicht von Einfuhrumsatzsteuer, die muss man immer zahlen bei Einfuhr). Alles nachzulesen auf www.zoll.de
jojo -- http://www.jwissen.de gnupg public key at http://jwissen.de/pubkey.asc
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 | | From: | C.Viale | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 15:18:29 +0100 |
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 | Carsten Giesen wrote:
> > > soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also > Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles > was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist > zollfrei.
Gut, dann brauch ich mir ja keinen Kopf um das Teil zu machen...
> > Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche > Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut. > Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich > konfigurierten Emailclient installieren...
Alles vorhanden!
> Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu > beweisen *grins*
Ich bin die persönliche Lebensmittel und Getränke Firewall zu dem NB. Sowas kommt hier nicht ran ;-)
Vielen Dank! Christophe
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 | | From: | Frank Arnim | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 21:20:47 +0100 |
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 | ["C.Viale" ]
>Ich bin die persönliche Lebensmittel und Getränke Firewall zu dem NB.
Sowas darf auch nicht in die Staaten einreisen ;-)
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 | | From: | Carsten Giesen | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 16:29:51 +0100 |
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 | C.Viale wrote: > Carsten Giesen wrote: > >> >> >> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also >> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles >> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und >> ist zollfrei. > > > Gut, dann brauch ich mir ja keinen Kopf um das Teil zu machen...
Ich kann allerdings keine Garantie geben, ich habe das bisher nur mit Foto- und Filmkamera ausprobiert. Wieso sollte es allerdings bei Notebooks anders sein? Schliesslich werden nicht alle Geschäftsreisenden für ihren dienstlaptop Zoll zahlen, oder? wenns mit sicherheit sein soll, entweder bei der Botschaft anrufen oder jemanden fragen, der schon mal dienstlich länger drüben war, sollte in aachen nicht schwer sein (Ingenieure, Austauschstudis, fühlt sich gerade wer angesprochen?) ;-) Grüsse Carsten
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 | | From: | Johannes Wissen | | Subject: | Re: Regeln USA Zoll? | | Date: | Wed, 19 Jan 2005 22:45:14 +0100 |
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 | Am Wed, 19 Jan 2005 15:09:42 +0100 schrieb Carsten Giesen: > Eine Geschichte zur Rückeinfuhr: Ein um 2 Ecken Bekannter kaufte auf > einer Geschäftsreise nach Las Vegas mal eben ein Set Golfschläger, dem > dann alle Angestellten des Ladens innerhalb von 24 Stunden auf der > Driving Range Gebrauchsspuren beibringen mussten, damit es zollfrei nah > Deutschland eingeführt werden durfte... :-) > > Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche > Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut. > Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich > konfigurierten Emailclient installieren... > Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu > beweisen *grins*
Betreff Rückeinfuhr: Das glaubst du doch nicht, dass eigene Dateien/Gebrausspuren o.ä. reichen und der Zoll sich mit sowas zufriedengibt. Man sollte sich schon im Klaren drüber sein, dass es zwar sehr unwahrscheinlich ist vom Zoll so genau unter die Lupe genommen zu werden, wenn man aber Pech hat und die es doch tun, dann lassen die sich nicht durch so etwas beeindrucken.
Außerdem, die Zollpflicht ist unabhängig davon, ob du den "Gebrauch beweisen kannst".
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