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 | | From: | W. Wacker | | Subject: | <01.01.2005> Pseudonymitaet im Usenet | | Date: | Thu, 20 Jan 2005 19:54:04 +0100 |
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 | FAQ - Pseudonymität im Usenet ==============================
Warum gibt es diese Faq?
Leider entbrennen im deutschsprachigen Usenet immer wieder heftige Debatten um die Preisgabe des Namens einzelner Teilnehmer, dem sog. Realname. Insbesondere dann, wenn sich Neueinsteiger aufgrund eines völlig natürlichen Schutzinstinkts dafür entscheiden, ihre wirkliche Identität nicht zu offenbaren.
Unglücklicherweise tauchen im Verlauf dieser Diskussionen immer wieder Argumente auf, die auf falschen Annahmen und Mythen beruhen und deshalb Verwirrung stiften. So hält sich beispielsweise noch immer und sehr hartnäckig die Legende, ein Autor, der im Usenet Beiträge veröffentlicht, würde damit zum Anbieter von Inhalten werden und daher gesetzlich verpflichtet, als verantwortliche Person mit seinem Namen zu zeichnen. Angesichts dessen, daß die Kommunikation im Usenet an der Öffentlichkeit stattfindet, klingt diese Behauptung plausibel und dennoch ist sie schlichtweg falsch.
Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob derartige Behauptungen aus Unwissenheit oder zur bewußten Desinformation aufgestellt werden. Diese FAQ soll Klarheit schaffen und emotionalen Argumenten mit rationalen Überlegungen begegnen.
Der Inhalt ----------
1. Was ist ein Pseudonym? 2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten? 3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen? 4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen? 5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen? 6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten? 7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, im Usenet den Realname zu benutzen? 8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname verwenden? 9. Schützt mich ein Pseudonym? 10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen? 11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms? 12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms? 13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln? 14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren? 15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug? 16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird? 17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken? 18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden? 19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität? 20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort? 21. Was bedeutet eigentlich Realname? 22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten? 23. Ist der Realname eine technische Notwendigkeit? 24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt? 25. Warum rät die Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?
1. Was ist ein Pseudonym? ---------------------- Wer ein Pseudonym (griech.: Pseudonymos = unter falschem Namen) benutzt, ersetzt den wahren Namen durch eine beliebige, meist selbst gewählte Bezeichnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Pseudonym als solches erkennbar ist, oder ob es den Anschein eines real existierenden Namens erweckt. Ziel eines Pseudonyms in offenen Datennetzen ist es üblicher- weise, ohne Preisgabe der Identität wiedererkannt zu werden. Im Gegensatz zur völligen Anonymität sollen Aktionen eines Teilnehmers miteinander verkettbar sein, die Verkettbarkeit mit der Identität soll jedoch verhindert werden.
2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten? --------------------------------------------- Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (nachfolgend ISB genannt) gewährt jedem Menschen das Recht, selbst über die Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden.
Kein Teilnehmer des Usenets hat daher das Recht oder den Anspruch, die Daten eines anderen Teilnehmers zu erheben. Im Usenet könnten demnach nur die Betreiber der Newsserver das Recht der Teilnehmer auf ISB aushebeln, indem sie die Nutzung ihrer Teledienste von der Preisgabe des Namens abhängig machten. Dem hat der Gesetzgeber jedoch mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikations- dienstegesetzes (IuKDG) einen Riegel vorgeschoben. Die darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen verpflichten die Anbieter von Telediensten, ihre Dienste anonym oder unter einem Pseudonym nutzbar zu halten. Das gilt übrigens nicht nur für das de-Usenet, sondern für alle Teledienste.
3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen? -------------------------------------------- Dagegen spricht, daß zur Beurteilung von Höflichkeit (und natürlich der Unhöflichkeit) sowohl die Umstände des Absenders als auch die des Empfängers berücksichtigt werden müssen. So relativiert sich eine beim Empfänger wahrgenommene, vermeintliche Unhöflichkeit bis hin zur Nichtexistenz, wenn der Absender gute Gründe für sein Verhalten hat. Der Wunsch, sich durch ein Pseudonym vor unerwün- schten Belästigungen und Nachstellungen bzw. -forschungen zu schützen, ist ein guter Grund. Die undifferenzierte Behauptung, das Benutzen eines Pseudonyms sei unhöflich, ist bei rationaler Betrachtung weder zutreffend, noch entspricht sie dem Ansinnen der in diesem Zusammenhang leider oft falsch ausgelegten Netiquette.
4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen? ----------------------------------------------- Ein Pseudonym ist lediglich eine vom wirklichen Namen des Teilnehmers abweichende Bezeichnung. Solange diese Bezeichnung eine ausreichend hohe Unterscheidungskraft besitzt, um einzelne Beiträge einem bestimmten Autoren zuordnen zu können, erfüllt sie ihren Zweck als Netzidentität und ist nicht kritikwürdig. Auch der Wunsch an sich, die wirkliche Identität vor der Öffent- lichkeit zu verbergen, um sich vor unerwünschten Belästigungen, Nachstellungen oder Ausforschungen zu schützen, ist keinesfalls kritikwürdig, sondern ein sogar gesetzlich anerkanntes, schutz- würdiges Interesse, dessen Wahrnehmung völlig im Einklang mit unserer Werteordnung steht.
Weder der Name eines Menschen, noch der Umstand seiner Ano- nymität sind kritikwürdig, sondern ggf.immer nur sein Verhalten.
5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen? --------------------------------------------------------------- Niemand muß sich für die Inanpruchnahme eines völlig selbst- verständlichen Grund- und Persönlichkeitsrechts öffentlich rechtfertigen. Wer es dennoch tut, setzt sich leider der Gefahr aus, daß seine Beweggründe durch andere Netzteilnehmer ohne Kenntnis der genauen Umstände abqualifiziert oder angezweifelt werden. Nicht selten werden diese Gründe als krankhafte Paranoia dargestellt und öffentlich herabgewürdigt.
6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten? ---------------------------------------------- Pseudonymität und Anonymität sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtige Normalität, ohne daß uns dies bewußt ist. In Deutschland garantiert das Teledienstedatenschutzgesetz den anonymen oder quasi-anonymen Zugang zu den öffentlich zugänglichen Datennetzen, weil der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre fester Bestandsteil unserer Werteordnung ist.
Weil es in Friedenszeiten keine sittenwidrige Gesetze gibt (diese Prüfung ist Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland) und das Usenet ein öffentlich zugängliches Datennetz ist, verstößt die Verwendung eines Pseudonyms auch nicht gegen die guten Sitten.
7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, im Usenet den Realname zu benutzen? ----------------------------------- Zweifellos, denn mit der Bekanntgabe des Realname stellt man öffentlich den Bezug zur wirklichen Identität her. Damit wird auch unbekannten und anonym bleibenden Mitlesern ermöglicht, Nachforschungen anzustellen (auch außerhalb der Datennetze) und mit diesen Erkenntnissen destruktiven Einfluß auf das Leben der betroffenen Person zu nehmen oder Dinge zu veröffentlichen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Man darf nicht vergessen, daß die Artikel nicht nur von den wenigen aktiven Teilnehmern einer Diskussion gelesen werden, sondern auch von einem vollkommen unbekannten Publikum. Auch noch nach Jahren. Angesichts dieser Eigenschaften eines offenen Datennetzes ist Pseudonymität sicher keine Paranoia i.S. eines unverhältnismäßig ausgeprägten Mißtrauens, sondern berechtigte Vorsicht.
8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname verwenden? ------------------------------- Leider wird dies oft empfohlen. Dieser Empfehlung steht entgegen, daß die Anbieter von Telediensten oft bestimmte Identifizierungs- merkmale in die Header der ausgehenden Artikel einfügen. Da es außerdem möglich ist, Personen an immer gleichen Grammatikfehlern, am Wortschatz, Satzbildung, Stil, Textformatierung oder an besonders beliebten Worthülsen zu erkennen, besteht die Gefahr, daß aufmerksame Teilnehmer die Verbindung zwischen dem Pseudonym und dem dazugehörenden Realname herstellen.
9. Schützt mich ein Pseudonym? --------------------------- Das Pseudonym alleine schützt bereits zuverlässig gegen Nach- forschungen, die an den Namen einer Person anknüpfen. Denn wer das Pseudonym einer Person nicht kennt und nach Informationen über sie sucht, wird unter Ihrem wirklichen Namen nichts finden!
Vor Rückverfolgungen ausgehend von einem konkreten Beitrag schützt ein Pseudonym alleine oft nicht ausreichend. Um dies zu verhindern sind u.U. weitere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, mit denen sich dann aber ein hoher Grad an Anonymität erreichen läßt. Keinen Schutz bietet das Pseudonym gegenüber den Ermittlungs- behörden, da diese Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen des Providers nehmen dürfen.
10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen? ---------------------------------------------------- Es hält sich leider das Vorurteil, daß der häufigste Anlaß, die Identität zu verschleiern, der sei, dem Netz oder dem sozialen Gefüge Schaden zuzufügen. Zu allem Überfluss, wird dieses Vor- urteil auch noch von der Netiquette genährt und verbreitet. Wer vorhat, unter einem Pseudonym zu posten, sollte deshalb durch sein Wohlverhalten dazu beitragen, dieses Vorurteil zu entkräften. 11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms? ------------------------------------------------------------- Wer ein richtig konfiguriertes Pseudonym benutzt, erreicht einen hohen Grad der Anonymität und Sicherheit. Er genießt durch diesen Schutz einen Vorteil, den Realnameposter nicht haben. Die teil- weise heftigen Reaktionen auf Pseudonyme beruhen daher zu einem nicht unerheblichen Teil auf dem Neid derer, die sich mit dem Realname gegen diesen Vorteil entschieden haben und sich im übertragenen Sinne nackt und verletzbar fühlen.
12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms? -------------------------------------------------------------- Solange die Vorurteile und Aversionen gegen pseudonyme Autoren bestehen, wird man mit einem offensichtlichen Pseudonym immer wieder auf Widerstand stoßen. Die Spanne der Reaktionen reicht dabei von simplen Hinweisen bis hin zu Flames und regelrechten Anfeindungen. Es wird von Pseudonymgegnern gerne behauptet, daß viele Netz- teilnehmer (oft ist sogar von der mehrheitlichen Verhältnissen die Rede) pseudonyme Artikel automatisiert ausblenden und gar nicht erst lesen. Dieser Nachteil kann durch Verwendung eines nichtoffensichtlichen Pseudonyms vermieden werden.
13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln? -------------------------------------- Auch das Pseudonym dient ja (wie der richtige Name) dazu, eine bestimmte Person anhand ihrer Bezeichnung wiederzuerkennen. Es macht daher keinen Sinn, das Pseudonym ständig zu wechseln oder mehrere Netzidentitäten zu verwenden. Auch wenn man sich ein paar Ausrutscher erlaubt hat, ist das kein Grund, das Pseudonym zu wechseln, denn Fehler sind menschlich.
14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren? ----------------------------------------------- Es wird dringend empfohlen, auf Realnamehinweise gelassen zu reagieren. Realnamediskussionen sind oft langwierig und auf- reibend. Wer Realnamehinweise einfach ignoriert und sich ausschließlich zum Thema äußert, erspart sich diesen Ärger und trägt dazu bei, die Vorurteile gegen pseudonyme Autoren abzubauen. Überstürzte und emotionale Reaktionen hingegen weden von den Hinweisern oft als Bestätigung ihrer Vorbehalte ausgelegt. 15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug? ------------------------------------------------------------- Einem klar erkennbaren Pseudonym fehlt die Täuschungsabsicht, die daraus erst eine Lüge oder einen moralischen Betrug machen würde. Wer sich also eines offenichtlichen Pseudonyms bedient, lügt nicht, sondern stellt die Intention, seinen wahren Namen nicht nennen zu wollen, offen und ehrlich heraus. Wer hingegen ein nicht eindeutig erkennbares Pseudonym benutzt, der lügt zwar tatsächlich. Weil sich die Benutzer offensichtlicher Pseudonyme aber unablässigen Repressalien ausgesetzt sehen, handelt es sich beim Übergang zu einem nicht erkennbaren Pseudonym um eine moralisch unbedenkliche und nachvollziehbare Notlüge, die nicht dem Erschleichen von Vorteilen dient, sondern dazu, sich der ungerechtfertigten Kritik zu entziehen.
16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird? ------------------------------------------------------ Vorurteile sind leider hartnäckig und lassen sich nur schwer ausräumen. Wer unter einem Pseudonym schreibt, wird daher wohl ständig Hinweise erhalten. Am ehesten wird der pseudonyme Teilnehmer akzeptiert werden, wenn er sein Pseudonym nicht in der Form mißbraucht, wie es das in der Netiquette dokumentierte Vorurteil behauptet. 17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken? ------------------------------------------------------------ Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Gesetze der BRD:
Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezo- gene Daten veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechts- verletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet. (vgl.: BGH, Az: I ZR 149/97 auf der Webversion der FAQ)
18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden? -------------------------- Hat sich ein Teilnehmer des Usenet bewußt dafür entschieden, ein Pseudonym zu benutzen, so fußt diese Entscheidung auf seiner individuellen Erkenntnis, daß die Verwendung seines bürgerlichen Namens in öffentlichen Datennetzen mit Nachteilen behaftet sein kann. Dem unter einem Pseudonym schreibenden Teilnehmer würden also Nachteile entstehen, würde er dem Höflichkeitsempfinden anderer Teilnehmer entsprechen und seinen Namen offenbaren.
Demgegenüber entstehen dem Leser eines entpersonifizierten Newsbeitrages keinerlei Nachteile und ein Pseudonym erschwert weder die Lesbarkeit des Artikels, noch verletzt es das Ehrgefühl des Lesers, beleidigt ihn oder verletzt seine Rechte. Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich ohne Zweifel, daß der Wunsch nach Pseudo- oder Anonymität des Absenders höher zu bewerten ist, als der Wunsch eines nicht zum Konsum verpflich- teten Lesers, sein Höflichkeitsempfinden bedient zu sehen.
19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität? -------------------------------------------------------------- Die oftmals vorgebrachte Behauptung Pseudonymität sei nicht gleich Anonymität ist in dieser undifferenzierten Form falsch. Das Entfernen des wirklichen Namens (und das Ersetzen durch ein Pseudonym) ist ja - neben weiteren Maßnahmen - gerade die Grund- voraussetzung für eine funktionierende Anonymisierung. Man kann mit einem Pseudonym durchaus ein hohes Maß an Anonymität erreichen. In Fachkreisen werden die verschiedenen Formen des Pseudonyms daher auch nach dem Grad der damit erreichbaren Anonymität unterschieden.
20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort? ------------------------------------------------------------ Weil der pseudonym schreibende Autor gegenüber den Ermittlungs- behörden keine Anonymität genießt und damit jederzeit greifbar ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann, steht er auch vollumfänglich zu seinem Wort (vgl. Schützt mich ein Pseudonym?).
Alle anderen Handlungen und Äußerungen, die rechtlich nicht von Strafe bedroht sind und sich also im Rahmen der Legalität bewegen, bedürfen keiner öffentlichen Zuordnungsmöglichkeit zu einer bestimmten Person. Das Pseudonym verhindert somit lediglich den Direktzugriff durch andere Netzteilnehmer und schützt den Schreiber vor Selbstjustiz und allen anderen Formen der unerwünschten Einflußnahme in das Privatleben. 21. Was bedeutet eigentlich Realname? --------------------------------- Die Netiquette redet von real name und meint damit gewiss etwas anderes als das, was hier im deutschsprachigen de-Usenet gemeinhin als Realname (ausgeschriebener Vor- und Zuname) verstanden wird. Tatsächlich kann durchaus auch ein Pseudonym ein "real name" sein, nämlich dann, wenn das Pseudonym von seinem Träger so verinnerlicht wurde, daß es so selbstver- ständlich wie der echte Name gerbraucht wird oder diesen sogar in den Hintergrund drängt.
22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten? ---------------------------------------------------- Wer vom Realname auf ein Pseudonym umsteigen will, sollte beachten, daß die Software und der Telediensteanbieter u.U. Identifizierungsmerkmale in die Header der Nachrichten einfügt. Ersteres ist bei einem gängigen Newsreader kein Problem, gegen Identifikationsmerkmale des Zugangsproviders hilft jedoch meist nur der Providerwechsel oder eine Neuanmeldung. 23. Ist der Realname eine technische Notwendigkeit? ----------------------------------------------- Diese Behauptung beruht auf einer Fehlinterpretation des Begriffs full name. Der Rfc 1036 bietet an, daß neben der E-Mail Adresse optional auch der sog. full name im From- Header eines Usenetbeitrages angegeben werden kann.
Der full name ist jedoch nicht zwingend der Realname, sondern kann in der Sprachregelung der Rfc's jede namensartige Kenn- zeichnung, Benennung oder Bezeichnung des Absenders sein, die eine möglichst hohe Unterscheidungskraft besitzt.
24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt? ---------------------------------------------- Wer ein Pseudonym benutzen möchte, welches als solches nicht zu erkennen ist (z.B. Bernd Maier), sollte vor der ersten Benutzung des Namens sicherstellen, daß dieser Name nicht schon von einer anderen Person im Usenet gebraucht wird. Darüberhinaus braucht man zumindest in Deutschland keine Bedenken zu haben, daß die Verwendung des Pseudonyms mit den Rechten einer zufällig real existierenden Person gleichen Namens kollidiert, solange man diesen Namen nicht gezielt mißbraucht, um schutzwürdige Interessen dieser Person zu verletzen oder ihr Schaden zuzufügen.
§ 12 BGB verschafft dem realen Namensinhaber keine namensrecht- liche Exklusivität, sondern gewährt ihm allein das Recht, sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen.(Siehe auch Punkt 16).
25. Warum rät die Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab? ---------------------------------------------------------------- Die Netiquette rät nicht von der Verwendung eines Pseudonyms ab, weil seine Verwendung unhöflich (siehe Punkt 3) oder schädlich wäre, sondern weil sie dem Teilnehmer die Konfrontation mit den Vorurteilen ersparen möchte, über die sie in Punkt 14 berichtet.
HINWEISE:
- Sofern in dieser FAQ rechtliche Fragen besprochen werden, beziehen sich die Einlassungen ausschließlich auf deutsches Recht. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen.
- Dieses Postingversion der FAQ wurde erheblich gekürzt. Die Webversion enthält weiterführende Informationen und Links.
Weiterführende Informationen:
Web-Version dieser FAQ:
W. Wacker 2005
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